Parteispenden
Die politischen Parteien finanzieren sich teilweise über Parteispenden. Hierbei wird zwischen Spenden von juristischen Personen (Aktiengesellschaften, Unternehmen, Körperschaften,...) und natürlichen Personen (Privatpersonen) unterschieden.Veröffentlichungspflichtige Parteispenden
Nach § 25 Abs. 3 des #«Parteiengesetz»#es (PDF) sind Spenden und Mandatsträgerbeiträge an eine Partei oder einen oder mehrere ihrer Gebietsverbände, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr (Rechnungsjahr) 10.000 Euro übersteigt, unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders sowie der Gesamthöhe der Spende im Rechenschaftsbericht zu verzeichnen.Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen. Dieser veröffentlicht die Zuwendung unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache.
Mangelnde Transparenz
Obwohl Parteispenden in beliebiger Höhe völlig legal sind, kam es in der Vergangenheit des öfteren vor, dass Spender und Spendenempfänger das Licht der Öffentlichkeit gescheut haben. Einige Privatpersonen oder Unternehmen möchten anscheinend nicht mit einer bestimmten Partei in Verbindung gebracht werden. Oder sie Spenden das Geld aus einem bestimmten Grund der nicht an die Öffentlichkeit gelangen soll. Auch Parteien und Politiker scheuen mitunter eine Veröffentlichung, da Großspenden schnell der Verdacht von Korruption und finanzieller Abhängigkeit erwecken. Es gibt jedoch einfache Methoden, um nicht in den Rechenschaftsberichten der einzelnen Partein erwähnt zu werden:- Grosspenden aufteilen: Ein großer Spendenbetrag wird an verschiedene Familienmitglieder oder Unternehmensteile aufgeteilt, so dass die Einzelbeträge unter 10.000 Euro liegen. Mit dieser Methode erhält die Partei auch gleich mehrmals den staatlichen Zuschuss, da für diesen maximal 3.300 Euro berücksichtigt werden.
- Inserate und Werbung: Inseriert man in einer Parteizeitschrift oder lässt in dieser Werbung drucken, so lässt sich durch überhöhte Preise indirekt Geld spenden.
- Abonnement-Spende: Eine Parteizeitschrift lässt sich auch zu überhöhten Preisen in großer Stückzahl bestellen.
- Barzahlung: Gespendet wird illegal in Bar - der Parteischatzmeister verbucht die Spende einfach nicht als solche (z.B. Flick-Affäre). Die Methode ist allerding riskant und hat ein hohes Skandalpotential.
Zur Bedeutung von Parteispenden
Parteispenden machen zwischen 5 und 45 Prozent der Gesamteinnahmen einer Partei aus. Je nach Partei ist der Anteil dabei unterschiedlich hoch. Die Konservativen und die Liberalen haben traditionelle einen sehr hohen Spendenanteil.
Quelle: «Finanzbericht der SPD 2003/04»
Die Tabelle zeigt ab 2003 einen starken Einbruch der Spendeneinnahmen. Dieser ist mit der Neuregelung des #«Parteiengesetz»#es 2002 und der damit einhergehenden, verbesserten Transparenz zu erklären. In den letzten Jahren ist der Anteil der Spendeneinnahmen wieder am Ansteigen.
Siehe >> Einnahmen.